Teilnahmevoraussetzung

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Bei der Ausübung der Tätigkeit als Therapiehund ist es gleichgültig, ob Ihr Hund reinrassig ist oder nicht. Wichtig ist das Wesen und das Verhalten gegenüber bestimmten Personengruppen, wie z. Bsp. alten und gebrechlichen Personen, Menschen mit Handicap oder Kindern.

Das Alter des Hundes ist hierbei nicht entscheidend. Der Hund sollte wesensmäßig gut aus den Anforderungen unserer Gesellschaft gefestigt sein. Für einige Aufgaben eignen sich Junghunde besser als ältere und umgekehrt.

Die Ausbildung kann im Welpenalter ebenso beginnen, wie mit dem schon erwachsenen Hund. Bei älteren Hunden sollte mehr Rücksicht auf das Ruhebedürfnis dieser Hunde genommen werden. Der Hund muss charakterlich einwandfrei, menschenbezogen und freundlich sein. Er muss seine Stellung im Menschenrudel akzeptieren und sich gern und sicher am Hundehalter orientieren. Weitere Voraussetzungen für den zukünftigen Therapiehund sind eine hohe Reizschwelle und er muss bei tiergerechten Einsätzen auch für einen kurzen Zeitraum belastbar sein. Gegenüber seines gleichen darf er nicht aggressiv reagieren. Der Jagdinstinkt sollte das Verhalten des Hundes im Einsatz nicht negativ beeinflussen. Der Therapiehund benötigt eine einfühlsame und konsequente Erziehung.

 Voraussetzung für den Hundehalter

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem pädagogischen oder sozialen (helfenden) Beruf wünschenswert.

Voraussetzung für den Hund

Für die Arbeit des Therapiehundes eignen sich Hunde jeglicher Rasse und Größe.  Sie sollten sehr wesensfest, gesund sein und einen ausgeprägten Spieltrieb besitzen. Mindestalter 12 Wochen. Hier liegt der Vorteil darin, dass der Welpe langsam in seine Aufgabe eingeführt wird. Spielerisch wird der Welpe auf seine große Aufgabe vorbereitet. Hohe Belastbarkeit wir für Ihn später kein Thema sein.

  • Einwandfreier Gesundheitszustand
  • Kommunikationsfreudig
  • Geduld & Gelassenheit
  • Lernbegierig
  • Hohe Reiztoleranzschwelle
  • Kontaktfreudig gegenüber Artgenossen
  • Ausgesprochen tiefe Beziehung zum Besitzer
  • Aggressionslosigkeit
  • Wesensfest und stark belastbar

Gesundheitsrisiken und Haftpflicht

Zu den Gesundheitsrisiken für die besuchten Patienten gehören Kratzer, Zoonosen das heißt Infektionskrankheiten zwischen Mensch und Hund sowie Allergien. Diese sind jedoch minimal. Jeder Therapiehund muss vor dem ersten Einsatz eine umfassende tierärztliche Kontrolle bestehen, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden sollte. Daneben verpflichten sich die Team-Mitglieder, durch häufigere Entwurmung und sorgfältige Fellpflege, ihre Hunde einem gewissen Hygiene Standard zu unterziehen. Bevor ein geprüftes Therapiehundeteam seine Besuche oder die Mitarbeit in einer Institution aufnimmt, muss die Haftpflichtfrage abgeklärt worden sein. Jeder Hundehalter muss vollumfänglich versichert sein gegen Haftpflichtansprüche Dritter.

Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten der ausgebildeten und geprüften Therapiehunde-Teams sind nicht nur im fachlichen Bereich sehr vielfältig, sondern auch im Aufklärungsbereich und bei der täglichen Arbeit in Kindergärten und Schulen sinnvoll. Es kann auf spielerische Art und Weise das richtige Verhalten Hunden gegenüber vermittelt werden. Dies führt dazu, dass sie im Umgang mit dem Hund Ängste abbauen. Sie erfahren Sicherheit und Vertrauen gegenüber dem Tier. Oftmals ist der Therapiehund als Schulhund Seelentröster und geduldiger Zuhörer beim Vorlesen.

Weiterhin sind Einsätze zum Beispiel in Seniorenwohnanlagen, Pflegeheimen und Behinderten-Einrichtungen sowie in Kindergärten und Schulen meist gerne gesehen.

 

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